Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße melden. Ziel ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu bewahren und sichere Meldewege zu fördern.

Worum geht es?

Geschützt sind Meldungen über bestimmte Rechtsverstöße, z. B. in Bereichen wie Korruption, Betrug, Geldwäsche, Arbeitsschutz, Umweltschutz oder Datenschutz – sofern sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Welche Grundideen sind wichtig?
- Vertraulichkeit: Die Identität von Hinweisgebern und betroffenen Personen soll geschützt werden.
- Schutz vor Repressalien: Benachteiligungen (z. B. Kündigung) sollen verhindert werden.
- Klare Verfahren: Meldestellen sollen den Eingang bestätigen und Rückmeldung geben.
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
Wenn ich hier falsch bin, wo kann ich mich noch hinwenden?
Externe Meldestelle des Bundes

Diese Listen sind eine kurze, allgemeine Zusammenfassung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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